5 Jun 2014

'Ward of Court': Entscheidung der Richterin




Richterin entscheidet, dass Kate und Gerry McCann nicht die Befugnis haben, Gonçalo Amaral im Namen ihrer Tochter zu verklagen.

Die Richterin am Zivilgericht von Lissabon, zuständig für die Verleumdungsklage die Kate und Gerry McCann gegen Gonçalo Amaral und 3 andere Parteien eingereicht haben, hat eine Entscheidung getroffen bzgl. der Frage der Vormundschaft des Gerichts für Madeleine McCann.

Am 3. Januar 2014 hatte Gonçalo Amaral vor dem Gericht in Lissabon argumentiert, dass Madeleines Eltern nicht die nötige Befugnis besitzen, um ihre Tochter in dieser Klage zu vertreten, da das Kind ein Mündel des Gerichts sei.

Die Richterin entschied, dass Herr Amaral eine Bescheinigung des zuständigen britischen Gerichts präsentieren sollte. Das Zertifikat wurde am 2. Mai dem Gericht nach einem langwierigen, teuren Prozess vorgelegt.

Die Richterin hatte dann zu entscheiden, ob Madeleines Eltern berechtigt waren, ihre Tochter in diesem Rechtsstreit zu vertreten. Im nun erfolgten Urteil der Richterin wird beschieden, dass das Vormundschaftsgericht die oberste Verantwortung für das Kind hat, dies aber nicht die Eltern der Verantwortung entbindet oder diese gar aufhebt. Der High Court übernimmt die Kontrolle über die wichtigsten Entscheidungen für das Leben des Kindes. Die Richterin ist ferner der Auffassung, dass die Entscheidung, eine gerichtliche Klage im Namen des Kindes einzureichen, eine Entscheidung von solcher Tragweite ist, dass dafür eine Vereinbarung oder Zustimmung des Gerichts verlangt wird.

Das Urteil der Richterin stellt ferner fest, dass die Fragen, die dem Vormundschaftsgericht gestellt wurden, Fragen eminent justizieller Natur waren, wie die Offenbarung von vertraulichen Informationen und Dokumenten , die mit dem Verschwinden des Kindes in Zusammenhang stehen und im Besitz der örtlichen Polizei waren.

Der Text folgt mit der Überlegung, dass, da Madeleine am 2. April 2008 ein Mündel des Gerichts wurde, ihre Eltern im Jahre 2009 nicht die notwendigen Befugnisse zur Vertretung ihrer Tochter besaßen um die vorliegende Klage ohne Genehmigung des britischen Gerichts einzureichen.

Dennoch hat die Richterin entschieden , dass die endgültige Gerichtssitzung , die eine Erklärung von Gerald McCann und die Präsentation der Schlussplädoyers aller Seiten umfassen wird , unabhängig von der Frage der Vormundschaft stattfinden soll.

Nach Abschluss dieser Sitzung wird das Verfahren für 30 Tage ausgesetzt werden. Während dieser Zeit müssen Madeleines Eltern dafür sorgen, die Genehmigung des britischen Gerichts für die Erhebung der vorliegenden Klage im Namen des Kindes Madeleine McCann zusammenzutragen und zu dokumentieren. Wenn sie dies nicht tun, werden die Angeklagten " freigesprochen von dem Verfahren bzgl. der Klagen , die im Auftrag der betreffenden Person eingereicht wurden.

Die Richterin hat als Datum für die letzte Sitzung den 16. Juni vorgeschlagen, aber jeder der beteiligten Anwälte hat die Möglichkeit, den Termin abzusagen und einen Alternativtermin zu benennen.


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